Eine GmbH kann jetzt online gegründet werden
Am 1. August 2022 ist die Umsetzungsfrist der sog. Digitalisierungsrichtlinie abgelaufen (EU-Richtlinie 2019/1151) und die Online-Gründung einer GmbH wurde ermöglicht. Die Beurkundung soll mithilfe eines sicheren Videokommunikationssystems der Bundesnotarkammer mit Servern in Deutschland ablaufen. Dafür sollen lediglich ein Laptop, Smartphone und Ausweis mit der eiD-Funktion benötigt werden.
In der Videokonferenz wird das Lichtbild mit dem Videobild abgeglichen und alles andere läuft wie bei einer Präsenzbeurkundung ab. Die Unterzeichnung erfolgt durch eine qualifizierte elektronische Unterschrift. Mithilfe der Überprüfung des Ausweises per Notar-App kann sichergestellt werden, dass der Ausweis nicht gefälscht oder gestohlen wurde.
Bei Internetstörungen und muss der Termin unterbrochen und später fortgesetzt werden.
Wenn zwar nur die GmbH-Gründung online möglich ist, können dafür alle Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister online erledigt werden. Für die Notare besteht die Pflicht, das neue System zur Verfügung zu stellen. Ab dem 1.08.2022 sollen unstreitige Gesellschafterbeschlüsse online möglich sein.
Die Adresse der Plattform lautet: online-verfahren.notar.de
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/erste-online-gruendung-gmbh-notariat-bundesnotarkammer/
von Pola Ostałowska