Verletzung des Lego-Markenrechts durch Konkurrenzprodukte aus China

Verletzung des Lego-Markenrechts durch Konkurrenzprodukte aus China

Lego siegte vor dem Landgericht Düsseldorf im Kampf gegen chinesische Kopien seiner Figuren. Dem Paderborner Spielwarenhändler ist es nicht mehr erlaubt, chinesische Konkurrenzfiguren zu verkaufen, weil diese trotz formaler Unterschiede im Gesamtbild zu ähnlich zu den geschützten Lego-Produkten erscheinen. Für den Durchschnittskunden sei der erzeugte Gesamteindruck maßgebend. Der Paderborner Händler ist gegenüber dem dänischen Unternehmen zur Auskunft über die bereits verkauften Mengen verpflichtet. Seit drei Jahren verkauft er online und in seinem Laden Konkurrenzprodukte. Diese stammen meistens aus China.

Die dreidimensionale Figur mit oder ohne Noppe auf dem Kopf ist seit 2000 in Europa markenrechtlich geschützt.

Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/38o9121-lg-duesseldorf-lego-spielzeug-handelsrecht-markenrecht/

von Pola Ostałowska