Amazon als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb

Amazon als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den…

Das Bundeskartellamt stufte ein der umsatzstärksten Unternehmen der Welt Amazon.com Inc., Seattle, USA als ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ein. Dies hat die erweiterte Missbrauchsaufsicht gem. § 19a GWB zur Folge. Diese Vorschrift erlaubt der Behörde, früher und effektiver einzugreifen, insbesondere gegen Digitalkonzerne, und Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung, wettbewerbsgefährdende Praktiken zu untersagen. Die Einstufung gilt für fünf Jahre.

Mit 70 % des umsatzbezogenen Marktanteils bei Marktplatzdienstleistungen sei Amazon marktbeherrschend. Es kann durch Einflussnahme auf den Zugang zum Absatz- und Beschaffungsmarkt, den Geschäftserfolg und Geschäftstätigkeit anderer Unternehmen kontrollieren. Mithilfe des Prime-Abonnements und damit verbundenen weiteren Dienstleistungen wurde ein digitales Ökosystem geschaffen, das durch wettbewerbsrelevante Daten und starke Finanzkraft unterstützt wird.  

Es laufen bereits zwei Verfahren gegen Amazon, allerdings nach den Regelungen der klassischen Missbrauchsaufsicht. Das Bundeskartellamt untersucht den Einfluss der Algorithmen auf die Preisbildung der auf Amazon tätigen Händler und die den Verkauf von Markenprodukten durch Dritte ausschließenden Vereinbarungen zwischen Amazon und Markenherstellern, wie Apple.

Die überragende marktübergreifende Bedeutung wurde bereits Alphabet/Google und Meta/Facebook zugeschrieben.

Quelle: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2022/06_07_2022_Amazon.html;jsessionid=6762D83EBEDDEBB54B0AC044768D27B8.1_cid371?nn=3591286

von Pola Ostałowska