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Compliance Academy GmbH

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Erklärung zur Umsetzung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG)

Die Compliance Academy GmbH hält die für sie geltenden Gesetze, Verordnungen und Regeln im Geschäftsverkehr ein. Dies gilt neben zahlreichen Vorschriften selbstverständlich auch für die Einhaltung der Bestimmungen zur Zahlung eines Mindestlohns nach dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns der Bundesrepublik Deutschland (im Folgenden: MiLoG).

In diesem Zusammenhang erklären wir in Bezug auf die Bestimmungen des MiLoG:

Die Compliance Academy GmbH, Kurfürstendamm 237, 10719 Berlin

hält die Vorschriften des MiLoG, insbesondere die sich daraus ergebende Verpflichtung zur Zahlung des aktuell geltenden Mindestlohns ein.

Berlin, 6.12.2021

Prof. Dr. Peter Fissenewert
Geschäftsführer