Weitere Schritte auf dem Weg zum Hinweisgeberschutzgesetz

Weitere Schritte auf dem Weg zum Hinweisgeberschutzgesetz

Nach der Konstituierung der neuen Bundesregierung wurde im FDP-geführten Justizministerium der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzrichtlinie) überarbeitet und vor Kurzem von dem Bundeskabinett beschlossen.

Das Gesetz soll alle Personen umfassen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Es werden Verstöße gegen deutsche Kartellrechtsvorschriften einbezogen, die über das europäische Kartellrecht hinausgehen. Berücksichtigt wurden sowohl straf- als auch bußgeldbewehrte Verstöße.

Die Entscheidung zwischen internen oder externen Meldestellen wird dem Hinweisgeber überlassen. Es soll jedoch eine Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen ab 50 Beschäftigten greifen. Zur Erleichterung können Dritte als interne Meldestellen beauftragt werden oder zentral bei der Konzernmutter angesiedelt werden. Beim Bundesamt für Justiz (BfJ) soll eine zentrale externe Meldestelle mit übergreifender Bund-Länder-Zuständigkeit für den privaten und öffentlichen Sektor eingerichtet werden. Bei Meldungen bezüglich der Landes- oder Kommunalverwaltung dürfen die Länder über die Einrichtung externer Meldestellen selbst entscheiden. Bereits bestehende Meldesysteme bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie beim Bundeskartellamt sollen als weitere Stellen weiterbetrieben werden. Für die Offenlegung der Informationen an die Öffentlichkeit gelten enge Voraussetzungen, wie z.B. Gefahr irreversibler Schäden oder fehlendes Durchgreifen der externen Meldestellen. Der Entwurf sieht eine Beweislastumkehr zugunsten der zu schützenden Person im Falle von ungerechtfertigten Nachteilen wie Kündigung vor. Verstöße gegen die wesentlichen Vorgaben des HinSchG sollen als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden können.

Der Regierungsentwurf kommt nun zur Stellungnahme vor den Bundesrat. Nach der Gegenäußerung der Bundesregierung wird anschließend im Bundestag beraten.

Quelle: https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/0727_Hinweisgeberschutz.html

von Pola Ostałowska