Gerichtsurteil zur Betriebsratsvergütung

Gerichtsurteil zur Betriebsratsvergütung

Das Landgericht Braunschweig entschied, dass im Betriebsrat keine höhere Entlohnung ausgezahlt werden kann als die für die letzte Position vor der Wahl. Der frühere VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh verdiente als Betriebsratschef 750 000 Euro, wobei er lediglich 50 000 Euro hätte bekommen dürfen. Als Reaktion darauf wurde sicherheitshalber die Jahresvergütung des Betriebsratschefs bei Vattenfall auf 80 000 Euro halbiert.

Die Entlohnung der Betriebsräte wird im Betriebsverfassungsgesetz geregelt, das einen großen Spielraum bietet. Die Arbeitnehmervertreter dürfen durch ihre Tätigkeit weder benachteiligt, noch bevorteilt werden.

Das Urteil kann als Grundlage dienen, dem Management der Unternehmen, Untreue zu unterstellen. Mit dem Verweis auf Verfahrensfehler wurde eine Revision beim BGH eingereicht. Die Gewerkschaft IG Metall fordert eine neue gesetzliche Grundlage für die Bemessung der Betriebsratsvergütung, um aus der rechtlichen Grauzone herauszukommen.

Quelle: https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/praezedenzfall-vw-wie-viel-darf-ein-betriebsrat-verdienen-ueberraschendes-gerichtsurteil-alarmiert-konzerne/28574940.html

von Pola Ostałowska